In der Ordination besteht keine FFP 2-Maskenpflicht mehr.
Dennoch bitten wir Sie, in Falle einer akuten Infektklinik mit Fieber, Reizhusten, Kurzatmigkeit oder Halsschmerzen zum Schutz der anderen Patienten, soweit es Ihnen möglich ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.